Link zum Europäischen Unfallbericht - Meine Empfehlung: Führen Sie diesen in zweifacher Ausfertigung im Handschuhfachs Ihres Fahrzeuges mit.
Wozu wird ein KFZ-Sachverständiger benötigt?
Ein Schadensgutachten ist nach einem Verkehrsunfall erforderlich, um Beweise zu sichern und rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt und dokumentiert hierin neben dem Umfang der Reparatur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers unter anderem den Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, den Restwert sowie eine marktgerechte Nutzungsausfallentschädigung.
Viele Versicherungen bieten mittlerweile ein „Schadenmanagement“ an, das mit verlockenden Angeboten wie einem kostenlosen Hol- und Bringdienst oder einer Reinigung beworben wird. Dennoch lässt der Geschädigte in diesem Fall zahlreiche seiner Rechte ungenutzt.
Dadurch wird unter anderem auf die Option verzichtet, eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis vorzunehmen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Häufig ist der Geschädigte auch nicht darüber informiert, wo und auf welche Weise sein Auto repariert wurde. Bedauerlicherweise sind die Partnerwerkstätten der Versicherungen auch häufig nicht markengebunden.
Kann ich mir einen KFZ-Sachverständigen selbst aussuchen?
Ja! Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, steht es Ihnen jederzeit zu, einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie können dieses Recht auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Kfz-Gutachter beauftragt und dessen Gutachten erstellt hat.
Im Grunde genommen ist die Versicherung des Schädigers dafür zuständig, die Kosten für das Kfz-Gutachten zu tragen.
Wo findet die Begutachtung statt?
Gerne begutachte ich Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeitsstelle, am Unfallort oder in einer Werkstatt.
Genügt ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?
Häufig erlebt der Geschädigte, der nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt vertraut, böse Überraschungen. Dadurch kommt dem Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion zu. Meistens fehlt zudem eine Angabe zur Wertminderung. Nur der Sachverständige kann feststellen, ob es sich wirklich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt.
Oft sind bei einem anscheinend leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. auch wenn der Schaden auf den ersten Blick beträchtlich erscheint, können die Reparaturkosten gering ausfallen. In jedem Fall ist es also für den Geschädigten sicherer, einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.
Wie verhalte ich mich bei kleinen Schäden?
Bei geringfügigen Schäden, die als Bagatellschäden bezeichnet werden, ist der Aufwand für ein detailliertes Kfz-Schadengutachten im Vergleich zu den Kosten unangemessen hoch.
Da der Geschädigte gemäß der Schadenminderungspflicht dazu angehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, bieten wir in solchen Fällen die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dieses Gutachten beinhaltet neben einer herstellerkonformen Kalkulation der Reparaturkosten die technischen Daten des Fahrzeugs sowie Fotos des Fahrzeugs und seiner Beschädigungen.
So stellen Sie sicher, dass wirklich alle vorhandenen Beschädigungen erkannt werden. In der Regel übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kurzgutachten.
Muss ich einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Kfz-Sachverständigen akzeptieren?
Nein!
Wenn die Versicherung einen Kfz-Sachverständigen aus ihrem eigenen Hause entsendet, wird dieser vor allem die Interessen der Versicherung vertreten, also derjenigen Gesellschaft, die für die Schadensregulierung verantwortlich ist.
Es ist ratsam, sich auf die Einschätzung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu verlassen. Dieser gewährleistet auch, dass Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten korrekt berechnet werden.
