
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet durch einen Dritten beschädigt wird.
In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur, eine mögliche Wertminderung sowie gegebenenfalls weitere unfallbedingte Schäden, wie beispielsweise Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Auch die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen gehören zum ersatzfähigen Unfallschaden und werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie dabei, den Schaden fachgerecht zu dokumentieren und ein rechtssicheres Gutachten zu erstellen - damit Sie Ihre Ansprüche vollständig und korrekt gegenüber der Versicherung geltend machen können.
Gerne berate ich Sie in einem kostenfreien Erstgespräch. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wird - beispielsweise durch einen selbstverschuldeten Unfall, Vandalismus, Diebstahl oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel. In diesem Fall übernimmt Ihre eigene Kaskoversicherung - je nach Vertragsumfang (Teil-/ oder Vollkasko) - die entstehenden Kosten.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Versicherung automatisch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vorsieht. Ob dieser hinzugezogen werden kann oder die Kosten übernommen werden, muss daher im Einzelfall mit Ihrer Versicherung geklärt werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Begutachtung Ihres Fahrzeuges und stehe Ihnen beratend zur Seite, um den Schaden fachgerecht zu bewerten.

